ChemBiozidDV: Abgabebeschränkungen für Biozide ab 1.1.2025
Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Anforderungen im Umgang mit Antifouling-Produkten, die wichtige Umwelt- und Sicherheitsaspekte betreffen. Daher möchten wir Sie frühzeitig über die Änderungen und deren Auswirkungen auf den Kauf und die Verwendung dieser Produkte informieren. Warum diese Aufklärung notwendig ist: Antifouling-Produkte enthalten Chemikalien, die das Wachstum von Algen und anderen Organismen auf Bootsrümpfen verhindern. Einige dieser Produkte enthalten Biozide, die schädliche Auswirkungen auf die Umwelt haben können, insbesondere auf das Wasser und die dort lebenden Organismen. Um sicherzustellen, dass diese Produkte sicher und verantwortungsvoll eingesetzt werden, hat der Gesetzgeber strenge Vorschriften erlassen.
WICHTIGE ÄNDERUNGEN AB 1.1.2025:
- Keine Selbstbedienung mehr: Antifouling-Produkte mit biozidhaltigen Wirkstoffen dürfen nicht mehr frei zugänglich im Handel angeboten werden. Dies bedeutet, dass diese Produkte sicher aufbewahrt und nur von qualifiziertem Personal ausgegeben werden dürfen.
- Abgabe nur durch sachkundiges Personal: Der Verkauf solcher Produkte darf nur von Personen durchgeführt werden, die speziell geschult und qualifiziert sind. Sie werden sicherstellen, dass Sie die Produkte korrekt anwenden können und die Risiken verstehen.
- Pflicht zur Aufklärung: Vor jedem Kauf müssen wir Sie in einem persönlichen Gespräch über die möglichen Umweltauswirkungen, die richtige Anwendung und den sicheren Umgang mit Antifouling-Produkten informieren. Dies betrifft sowohl den stationären Handel als auch Online-Bestellungen.
- Online- und Telefonverkauf: Auch beim Kauf über unseren Onlineshop oder per Telefon werden wir Sie umfassend aufklären. Dies erfolgt per Telefon oder Videomeeting, um sicherzustellen, dass Sie alle nötigen Informationen erhalten.
WAS BEDEUTET DAS FÜR SIE?
Auch nach dem 1. Januar 2025 können Sie weiterhin Antifouling-Produkte mit Bioziden bei uns beziehen. Unser geschultes Personal ist bestens vorbereitet, um die neuen gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und Sie weiterhin kompetent zu unterstützen.
Künftig sind wir jedoch verpflichtet, Sie im Rahmen eines Abgabegesprächs umfassend über den Gesundheits- und Umweltschutz im Zusammenhang mit diesen Produkten zu informieren. Dieses Gespräch muss dokumentiert und von Ihnen gegengezeichnet werden, was für beide Parteien einen zusätzlichen administrativen Aufwand bedeutet.
Unsere Empfehlungen:
Frühzeitig planen: Decken Sie sich vor dem 31. Dezember 2024 mit Ihren gewohnten Produkten ein, um den zukünftigen bürokratischen Aufwand zu reduzieren.
Alternativen prüfen: Sollten Sie auf umweltfreundlichere, biozidfreie Alternativen umsteigen wollen, bieten wir Ihnen gerne eine umfassende Beratung an.
Wir möchten sicherstellen, dass diese Umstellung für Sie so unkompliziert wie möglich verläuft und stehen Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung.
Bis zum 31. Dezember 2024 ändert sich für Sie nichts und Sie können weiterhin alle verfügbaren Antifouling-Produkte uneingeschränkt erwerben.
Inhalt: 2.5 Liter (23,58 €* / 1 Liter)
Inhalt: 0.75 Liter (38,60 €* / 1 Liter)
Inhalt: 0.75 Liter (46,77 €* / 1 Liter)
Inhalt: 0.75 Liter (50,60 €* / 1 Liter)
Inhalt: 0.75 Liter (55,93 €* / 1 Liter)
Inhalt: 2.5 Liter (50,38 €* / 1 Liter)
Inhalt: 0.5 Liter (55,90 €* / 1 Liter)
Inhalt: 0.75 Liter (83,93 €* / 1 Liter)